Der Fall des Privacy Shield und darüber hinaus
Mitte Juli hat der Europäische Gerichtshof (EuGh) das Urteil über EU-US-Datenübermittlungen ausgesprochen: Privacy Shield wurde außer Kraft gesetzt und die Gültigkeit von Standardvertragsklauseln wurde definiert. Somit hat der Gerichtshof klargestellt, dass die weitreichenden US-amerikanischen Überwachungsgesetze im Widerspruch zu den Grundrechten der EU stehen.
Einen Monat nach dem Urteil hat noyb 101 Beschwerden gegen EU-Unternehmen, Google USA und Facebook USA wegen anhaltenden EU-US Datentransfers eingereicht. noyb plant, den Druck auf Unternehmen aus der EU und den USA schrittweise zu erhöhen, damit sie ihre Datentransfers überprüfen und sich an die klare Entscheidung des EuGH halten.
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