Das erste höchstrichterliche Urteil zum Staatstrojaner stammt schon aus dem Jahr 2008. Seither konnten keine Bundesregierung und kein Innenminister von dem Vorhaben lassen, zu versuchen, das staatliche Hacking in das Arsenal der Ermittlungswerkzeuge aufzunehmen. In der letzten Legislaturperiode nun wurde der Staatstrojaner als normales Ermittlungsinstrument für Dutzende Straftaten erlaubt.
Die technisch ziemlich komplexe Aufgabe, einen Staatstrojaner zur Anwendung zu bringen, bereitet den Behörden bis heute Probleme. Und viele ungelöste Fragen bestehen vor und beim Einsatz der Schadsoftware noch immer. Der Vortrag gibt einen Überblick über den Stand der Dinge bei deutschen Staatstrojanern und spart natürlich auch nicht mit Forderungen, was zu tun wäre.