Der Hackerparagraph § 202c StGB ist seit August 2007 in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht an, wies aber darauf hin, dass er verfassungskonform auszulegen sei. Wie ist also die Rechtslage? Und wie sieht die Realität der Strafverfolgung aus? Reality Check!
Wie war das nochmal mit diesem umstrittenen Hackerparagraphen? Welche Rolle spielt er in der Praxis der Strafverfolgung? Kann mich so ein Ermittlungsverfahren am Ende selber betreffen?
Und wie gehen die Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen wegen des Verdachts auf Straftaten nach § 202c StGB vor? Dies wird anhand eines von einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Cybercrime geführten Strafverfahrens beantwortet. Der Vortrag stellt Rechtslage und Realität gegenüber. Um es vorweg zu nehmen: Sowas kann man sich gar nicht ausdenken.
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