Aufbauend auf den Argumenten von Hans-Hermann Hoppe und Stephan
Kinsella, wird das philosophische Argument dargelegt mit dem das
Eigentumsrecht begründet wird und daraus abgeleitet wieso sich ein Recht
an geistiges Eigentum nicht philosophisch begründen lässt bzw. nicht
ethisch vertreten werden kann. Da die Argumentation im wesentlichen auf
das Naturrecht beruht, wird eine kurze Kritik an der alternative, dem
positiven Recht, gegeben.
Das Eigentumsrecht wird begründet durch die Knappheit und der dadurch
bestehenden Möglichkeit für physische Konflikte die vermieden werden
sollen. Eigentum wird definiert und die verschiedenen Möglichkeiten zur
Aneignung von Eigentum insb. die originäre Aneignung nach John Locke
wird dargelegt. Ein kurze Erläuterung zu den verschiedenen Beweisen mit
denen das Eigentum begründet werden kann schließt das Argument ab,
sodass die wohl fundiert zu dem Argument gegen geistiges "Eigentum"
fortgefahren werden kann.
Geistiges Eigentum ist vor diesem Hintergrund eine gesetzliche
Konstruktion die eine neue Art der originären Aneignung vorschlägt die
wir kritisch betrachten müssen. Es ist nicht begründet durch Knappheit,
was einen weiteren Kritikpunkt darstellt und nicht zuletzt wird damit in
das Eigentum anderer eingegriffen, da diese nicht weiter frei über ihr
Eigentum verfügen dürfen. Einige utilitaristische Verteidigungen für
geistiges Eigentum sowie eine mögliche Begründung durch das
Vertragsrecht werden dargelegt und es wird gezeigt, dass sie ebenfalls
nicht vertretbar sind.