Hacking the Leistungsschutzrecht?

Kay Hamacher

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In der Diskussion über die Zukunft der Medien wird die ständig vorgebrachte Forderung nach Leistungsschutzrechten zum Mantra der traditionellen (Print)medien. Sprecher dieser Interessengruppe argumentieren dabei über die vorgeblich höhere Qualität professioneller Medienmachern gegenüber Bloggern und Co.

Die Forderung der (Print)verlage gehen dabei soweit, auch sogenannte "Snippets" - also Phrasen mit nur wenigen Wörtern - als ihr 'Geistiges Eigentum' zu schützen. Daraus ergeben sich nicht nur umfassende Unterlassungsansprüche gegen Dritte bei einer potentiellen oder angenommenen Weiterverbreitung, sondern auch Zahlungs- bzw. Kompensationsansprüche.

Aber ist besonders die 'Snippet'-Frage überhaupt realistisch? Wieviele Phrasen kann es überhaupt geben mit nur 4-5 Wörtern? Und: kann man nicht sogar den Raum der möglichen Phrasen kombinatorisch ausprobieren und alle 'sinnvollen' (also gerade nicht "Wir sind Papst") Phrasen extrahieren? Wenn diese dann alle auf einer 'Webseite' stehen, gelten sie dann nicht als bereits publiziert?

Zeigt das nicht die Absurdität der Snippet-Debatte? Mit ein paar einfachen Argumenten, werde ich diskutieren, wie wahrscheinlich es ungefähr sein wird, in seinem eigenen Blog aus Zufall eine solche Phrase zu benutzen - und somit der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt zu sein.

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