Die Bezahlkarte für Geflüchtete kommt. Wir haben uns die drei weitverbreitesten Anbieter der Bezahlkarten genauer angeschaut. Im Rahmen des Vortrages werden Datenschutz- und IT-Sicherheitsmängel in Bezahlkarten-Apps und Webapplikationen für Geflüchtete genauer beschrieben. Durch Meldungen im Rahmen von Responsible Disclosure-Verfahren konnten zahlreiche Mängel im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit verantwortlich aufgedeckt und behoben werden.
Nach mehrmonatiger Debatte hat die Ampel-Koalition eine Einigung im Rahmen der sogenannten „Bezahlkarte für Geflüchtete“ erzielt und am 12.04.2024 im Bundestag eine Rechtsgrundlage für die bundeseinheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber und Geflüchtete beschlossen. Durch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll es zukünftig möglich sein, Leistungen über eine sogenannte Bezahlkarte an Asylbewerber zu vergeben. Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion. Einige Gemeinden, Städte und Bundesländer haben bereits vorab Lösungen in dem Bereich eingeführt oder Pilotprojekte durchgeführt.
Die Lösungen stammen dabei von verschiedenen Anbietern. Neben einer physischen Karte ist für Asylsuchende ebenfalls die Nutzung einer virtuellen Bezahlkarte im Rahmen von Wallet-Apps möglich. Die Bezahlkarte wird dabei innerhalb einer App auf dem Smartphone gespeichert und kann mittels „mobile Payment“ genutzt werden. Im Rahmen des Vortrages werden Datenschutz- und IT-Sicherheitsmängel in Bezahlkarten-Apps für Geflüchtete genauer beschrieben.