Seit Januar 2023 gilt das sächsische Transparenzgesetz. Doch was hat sich dadurch wirklich geändert?
§ 1 Sächsisches Transparenzgesetz:
"Anspruch auf Transparenz
(1) Jede Person hat gegen die transparenzpflichtigen Stellen einen Anspruch auf Veröffentlichung der in § 8 genannten Informationen und auf Zugang zu Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch)."
Was bedeutet das? Welche Informationen können Bürger:innen nun erhalten und was hat sich im Vergleich zu vorher verändert?
Diese Fragen möchte ich zusammen mit euch in meinem Vortrag klären.
Einen kleinen Video-Teaser findet ihr bereits hier:
https://video.dresden.network/w/1G7Zu7TRK6Vmpdy3bicMsT