Anna Walter and Viktor Györffy
Die Digitale Gesellschaft hat ein neues Datenschutz-Konzept erarbeitet. Das Konzept adressiert die Mängel im geltenden Datenschutzrecht, indem es sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung konzentriert. Das Konzept geht als eigentliches Datengesetz jedoch über den Datenschutz hinaus. Es schafft auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit «Künstlicher Intelligenz» und bietet eine Lösung für die Sekundärnutzung von Daten. Dabei nimmt das neue Konzept die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht und ermöglicht eine vertrauensvolle Datennutzung.
Ausgehend von der Kritik am zu wenig spezifischen Zweck des geltenden Datenschutzrechts und seinem unklaren Schutzbereich gibt das Datenschutz-Konzept sieben Schutzziele vor: Schutz vor Manipulation, Schutz vor Diskriminierung, Schutz vor Überwachung und Recht auf Anonymität, Schutz vor Beeinträchtigung der Gesundheit sowie der Lebens- und Entwicklungschancen, Recht auf Transparenz und Pflicht zur Sorgfalt, Recht auf Vergessenwerden, Schutz der offenen Gesellschaft und freien Demokratie Basierend auf diesen Schutzzielen ergibt sich ein Konzept für einen wirksamen und zielgerichteten Datenschutz, der Vertrauen schafft und Innovation fördert. Das Konzept stellt die Einhaltung und Durchsetzung der Schutzziele ins Zentrum und löst sich vom Prinzip der Einwilligung zur Datenbearbeitung und der Zweckbindung. Geregelt wird der Umgang mit Daten und nicht bloss mit Personendaten an sich. Das Konzept beinhaltet: Grundsätze zur Datenbearbeitung, wonach Private und staatliche Datenbearbeitungen die Schutzziele für die Individuen und die Gesellschaft wahren müssen. Ein absolutes Verbot für bestimmte Datenbearbeitungen, welche ein zu grosses Risiko für Individuen oder die Gesellschaft bergen und die Schutzziele nicht gewährleisten können (wie biometrische Massenüberwachung und Social Scoring). Eine substantielle Mitbestimmung der Betroffenen, wonach insbesondere eine Datenbearbeitung für diese erkennbar und eine Möglichkeit zu einem einfach wahrzunehmenden Widerspruchsrecht gegeben sein müssen. Bestimmungen zur Durchsetzung des Konzepts wie wirksame Sanktionen, wenn die Schutzziele nicht eingehalten werden. Unter Einhaltung der Schutzziele können Daten und insbesondere auch Personendaten unbeschränkt bearbeitet werden. Dabei werden die Datenbearbeiter:innen jedoch verstärkt in die Pflicht genommen, die Interessen der betroffenen Personen und der Gesellschaft zu wahren. Das Vertrauen in die Datennutzung und die Datenbearbeitung wird dadurch gestärkt. Parallel zum Datenschutz-Konzept arbeitet die Digitale Gesellschaft an einer Datenschutz-Initiative. Die geplante Volksinitiative hat das Ziel, das Konzept in der Bundesverfassung zu verankern. In unserem Vortrag werden wir das Datenschutz-Konzept vorstellen und den Stand der Datenschutz-Initiative erläutern.