Elektronisches Notariat in Nöten? Ein Praxisbericht

Claudia Schreiber

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Rund zehn Jahre ist es her, seit die Verordnung vom 23. September 2011 über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV; SR 211.435.1) am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Wie geht die Praxis (u.a. Notariate, Grundbuchämter, Handelsregisterämter) heute mit elektronischen Urkunden und dem elekronischen Geschäftsverkehr im Notariatsbereich um und was ist vom neuen Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) zu erwarten? Ein Praxisbericht.

Rund zehn Jahre ist es her, seit die Verordnung vom 23. September 2011 über die Erstellung elektronischer öffentlicher Urkunden und elektronischer Beglaubigungen (EÖBV; SR 211.435.1) am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Wie geht die Praxis (u.a. Notariate, Grundbuchämter, Handelsregisterämter) heute mit elektronischen Urkunden und dem elekronischen Geschäftsverkehr im Notariatsbereich um und was ist vom neuen Bundesgesetz über die Digitalisierung im Notariat (DNG) zu erwarten? Ein Praxisbericht.

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