Gemeinfreiheit visueller Werke

Falk Zscheile

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In der Vergangenheit war es unter Umständen schwierig, legal Abbildungen von Kunstwerken im Internet zu nutzen. Dies, obwohl der Urheberrechtsschutz für das Originalkunstwerk unter Umständen schon lange abgelaufen war. Grund hierfür war der im Urheberrechtsgesetz geregelte Schutz für Lichtbilder. Dieses Schutzrecht ließ an jeder Fotografie ein eigenes Schutzrecht am Lichtbild entstehen. Damit durften Abbildungen eines urheberrechtlich nicht mehr geschützten Werkes nur mit Erlaubnis des Fotografen (Lizenz) genutzt werden.

Mit einer im Jahr 2021 eingeführten gesetzlichen Regelung zur Vervielfältigung gemeinfreier visueller Werke hat sich hier die Rechtslage grundlegend verändert. Die Änderungen werden vorgestellt und erläutert. Außerdem werden nach wie vor bestehende Zweifelsfälle aufgezeigt.

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