Gaby Weber und die Monsanto-Übernahme

Gaby Weber

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Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Stellen, nicht gegenüber den privaten Firmen.
Gaby Webers Anwalt Raphael Thomas hat jetzt Klage gegen die Bayer AG wegen Offenlegung ihrer Risikobewertung der Monsanto-Übernahme (Due Diligence) eingereicht.
Es geht ihr also nicht um Geschäftsgeheimnisse sondern nur darum, ob eventuell wegen einer falschen Risikoanalyse der Steuerzahler zur Kasse gebeten werden kann,
wenn nämlich angesichts der Prozesslawine gegen den Rechtsnachfolger von Monsanto - die Bayer AG - deren Rücklagen und Versicherungen nicht ausreichen,
die Regierung den Konzern für „too big too fail“ erklärt und die Verluste von der Gesellschaft getragen werden. Bereits jetzt ist der Börsenwert des Konzerns auf ein Drittel gefallen.
Welchen Nachteil dem Unternehmen mit einer Veröffentlichung des Due Diligence Reports entstehen würde, hat Bayer nicht bekannt gegeben;
CEO Werner Baumann könnte sich so gegen den Vorwurf der Fahrlässigkeit bzw. grober Unterlassungen verteidigen.
Das kann er offensichtlich nicht. Die Bayer AG hat mit ihrer Vertretung die Anwaltskanzlei Redeker & Co. beauftragt.
Dank der weiteren Nachforschung von Gaby Weber sind in der Firmenübernahme unangenehme Details ans Licht gekommen.
Die Europäische Zentralbank hat unter dem Auftrag von Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank, über das Wertpapierkaufprogramm CSPP (Corporate Sector Purchase Programme)
einen größeren Teil der Übernahme von Monsanto finanziert. Dabei sind noch andere Firmen ans Tageslicht gekommen, die von dem Wertpapierkaufprogramm profitieren,
darunter Daimler, Telecom, Vonovia, aber auch Coca-Cola, Nestlé und Shell.

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