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Playlist "FrOSCon 2007"

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Felix von Courten

Noch gibt es keine Rechtsgrundlage für die Patentierbarkeit von Software. Bislang schließt das deutsche Patentrecht die Patentierbarkeit von "Programmen für Datenverarbeitungsanlagen" ausdrücklich aus. Dadurch wird die reine Software wie ein journalistischer Text behandelt und durch das Urheberrecht geschützt. Strittig ist dies jedoch bei den sogenannten softwarebezogenen Erfindungen;d.h. Computerprogramme denen eine technische Funktion zukommt wie z.B die Software die ein Antiblockiersystenm steuert. Hier gibt es bereits zahlreiche Patentanmeldungen. Es besteht allerdings immer noch ein heftiger Streit zwischen Befürworter und Gegnern der Softwarepatente. Der Vortrag soll einen Überblick über den Stand der rechtlichen Entwicklung geben sowie Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutz aufzeigen.