Dass unsere Privatheit schützenswert ist, wird nicht erst seit den Enthüllungen der letzten Jahre durch diverse Whistleblower diskutiert. Was dieses Schützenswerte genau ist, scheint jedoch gar nicht so eindeutig zu sein. Von staatlichen Stellen wird dabei manchesmal gar behauptet, Privatheit sei abzuwägen gegenüber anderen Gütern wie z.B. Sicherheit. Im Vortrag wird in einem ersten Schritt versucht, Privatheit als Begriff zu greifen. Hierzu wird u.a. auf den Privatheits- und Öffentlichkeitsbegriff der Philosophin Hannah Arendt Bezug genommen. Die Bestimmung des Privaten hängt eng mit der Frage zusammen, warum dieses "Etwas" geschützt werden soll, und ob es sich nicht eigentlich nur um ein Mittel handelt, das der Sicherung anderer Abstrakta wie Freiheit, Autonomie und Authentizität dient. In einem zweiten Schritt wird die These erötert, ob Privatheitschutz kein Recht ist,sondern eher nur Angehörigen bestimmter gesellschaftlicher Gruppen zukommt. Hierzu wird zum einen der historische Kontext betrachtet - von wem und unter welchen Umständen wurde Privatheitsschutz gefordert? -, zum anderen werden aktuelle Praktiken von Unternehmen beleuchtet.