Constanze Kurz and Ulf Buermeyer
Das Bundesverfassungsgericht hat uns anläßlich der Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen geschenkt. Damit wurden für den Einsatz des geplanten Bundestrojaners zwar genaue Regelungen getroffen, aber was ist eigentlich mit den tausenden Festplatten, die jedes Jahr in Deutschland beschlagnahmt werden?